Die ärztliche Behandlung durch Dr. Wohlt steht grundsätzlich allen Patienten offen, unabhängig davon, ob sie Selbstzahler sind oder im Inland oder Ausland privat bzw. gesetzlich krankenversichert sind.
Die Abrechnung medizinischer Leistungen erfolgt dabei auf privatärztlicher Grundlage. Die Patienten erhalten eine Rechnung, die zur Überprüfung einer Erstattung bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht werden kann.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht grundsätzlich nicht.
Eine Direktabrechnung mit den einzelnen Erstattungsstellen ist leider nicht möglich.
Die Rechnungsstellung an den Standorten Berlin (Deutschland) und Wien (Österreich) erfolgt jeweils im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Kostenvoranschlag vor Stimmbandoperation
Insbesondere vor stimmchirurgischen Operationen kann auf Wunsch für den Patienten ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Die Krankenversicherung wird daraufhin eine verbindliche Kostenübernahmezusage abgeben, die dem Patienten möglichst schriftlich vorliegen sollte.
Steuerbescheinigung bei berufsbezogener Stimmbandoperation
Für den Fall, daß ein Patient in einem Stimmberuf tätig ist und diesen ohne eine stimmchirurgische Operation nicht wieder ausüben kann, gleichzeitig aber seine Krankenversicherung die OP-Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt,
kann auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung für die jeweilige Finanzbehörde ausgestellt werden. Die Operationskosten können dann ggf. als berufsbezogene Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.